Jusos Chemnitz

Satzung

§ 1 Grundsätze 

1. Die Jusos Chemnitz sind eine Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratischen  Partei Deutschlands, Unterbezirk Chemnitz. 

2. Der Unterbezirk trägt den Namen Jusos Chemnitz. 

3. Tätigkeitsgebiet der Jusos Chemnitz umfasst Stadt Chemnitz, im Einzelfall auch  das Chemnitzer Umland. 

§ 2 Mitgliedschaft und Mitarbeit 

1. Den Jusos Chemnitz gehören die Mitglieder des SPD-Unterbezirkes Chemnitz bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an. 

2. In der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen können  Jugendliche ohne Mitgliedschaft in der SPD die vollen Mitgliedsrechte auf allen  Ebenen wahrnehmen, wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich  erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß § 6 Organisationsstatut der SPD  besteht. Der Antrag ist mit der Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit der  Partei verbunden. Über die Aufnahme eines/einer „Nur-Juso“ entscheidet der  Juso-Unterbezirksvorstand oder wenn vorhanden der Vorstand der örtlichen  Arbeitsgemeinschaft. 

3. Werden Personen vor ihrem 35. Geburtstag in Funktionen der Jusos gewählt, so können sie diese Funktionen bis zum Ende ihrer Amtsperiode ausüben, auch  wenn sie während der Amtsperiode das 35. Lebensjahr überschreiten. 

§3 Aufbau und Gliederung 

1. Kleinste Organisationseinheit ist die örtliche Arbeitsgemeinschaft (AG). Diese  kann auf dem Gebiet von einem oder mehreren SPD-Ortsvereinen vom Juso Unterbezirksvorstand gebildet werden. Im Bereich eines SPD-Ortsvereins darf  es nur eine örtliche Juso-Arbeitsgemeinschaft geben. 

2. Der Juso-Unterbezirksvorstand und die örtlichen AGs können themenbezogene  Arbeitskreise und Projektgruppen einberufen. Diese wählen sich eine/n  Sprecher/in auf höchstens zwei Jahre. 

§4 Organe der Jusos Chemnitz 

Organe des Unterbezirkes sind: 

a) die Juso-Unterbezirkskonferenz 

b) der Juso-Unterbezirksvorstand 

§ 5 Juso-Unterbezirkskonferenz 

1. Die Juso-Unterbezirkskonferenz ist das oberste Beschlussorgan der Jusos  Chemnitz. Sie findet ordentlich jährlich statt. Sie hat insbesondere folgende  Aufgaben: 

a. die Wahl und Entlastung des Juso-Unterbezirksvorstandes 

b. das Fällen von Grundsatzentscheidungen 

c. die Beschlussfassung über alle Fragen, die die Organisation und Arbeit  des Juso-Unterbezirks berühren

d. die Beschlussfassung über die gestellten Anträge 

e. die jährliche Wahl der Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz f. die jährliche Wahl der zusätzlichen die Vertreterinnen und Vertreter des  Landesausschusses 

g. die Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für Gremien und  Delegationen des Juso-Landesverbandes 

2. Die Juso-Unterbezirkskonferenz setzt sich aus allen stimmberechtigten Jusos  im Unterbezirk zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn fristgerecht, d.h. eine  Woche vorher, schriftlich eingeladen wurde. Die Einladung kann per E-Mail  erfolgen. 

3. Eine außerordentliche Juso-Unterbezirkskonferenz muss auf Beschluss des  Juso-Unterbezirksvorstands mit einfacher Mehrheit oder auf Antrag von  mindestens 15 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder im Unterbezirk  einberufen werden. 

4. Die Juso-Unterbezirkskonferenz tagt öffentlich. 

§ 6 Juso-Unterbezirksvorstand 

1. Der Juso-Unterbezirksvorstand vertritt die Jusos Chemnitz gegenüber dem  Juso-Landes- und Bundesverband, der SPD und nach außen.  

2. Die Leitung des Juso-Unterbezirkes und seine Vertretung in Partei und  Öffentlichkeit sowie die Koordination der politischen Arbeit obliegen dem Juso Unterbezirksvorstand. 

3. Der Juso-Unterbezirksvorstand wird jährlich von der Juso Unterbezirkskonferenz gewählt. 

4. Dem Juso-Unterbezirksvorstand gehören stimmberechtigt an:

a. eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender oder eine  geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden 

b. Vier gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende 

c. Scheiden Mitglieder des Juso-Unterbezirksvorstandes während der  Wahlperiode aus oder sind Plätze im Unterbezirksvorstand nicht besetzt,  so findet auf der nächsten Unterbezirkskonferenz eine Nachwahl statt. 

5. Mit beratender Stimme gehören dem Juso-Unterbezirksvorstand weiterhin an:  die Sprecher/innen der Arbeitskreise, Projektgruppen und örtlichen  Arbeitsgemeinschaften, ein/e von der Juso-Hochschulgruppe zu benennende/r  Vertreter/in sowie die im Unterbezirk gemeldeten Vorstandsmitglieder höherer  Juso-Gliederungsebenen. 

6. Der Juso-Unterbezirksvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. Führung der laufenden Geschäfte 

b. Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Juso Unterbezirkskonferenz 

c. Vertretung der Jusos Chemnitz in den Gremien der SPD und in der  Öffentlichkeit 

d. Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies nicht bereits durch  die Juso-Unterbezirkskonferenz geleistet wurde. 

7. Der Juso-Unterbezirksvorstand ist der Juso-Unterbezirkskonferenz  rechenschaftspflichtig 

8. Die Sitzungen des Juso-Unterbezirksvorstands sind für alle Jusos im  Unterbezirk Chemnitz öffentlich. 

§ 7 Wahlen 

1. Wahlen im Juso-Unterbezirk sind nach der Wahlordnung der  Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und dem Statut der SPD Sachsen in ihren jeweiligen gültigen Fassungen durchzuführen. 

2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen  gefasst, soweit die Arbeitsrichtlinien nichts anderes bestimmen. 

3. Mindestens 40 Prozent der Mitglieder eines Vorstands oder zu wählenden  Delegation müssen Frauen sein. Bei der Feststellung der Zahl, der mindestens  zu wählenden Frauen ist aufzurunden, es sei denn, die Zahl der Frauen, die  einem Vorstand oder einer Delegation angehören müssen, würde mehr als die  Hälfte betragen. Stehen für die Mindestzahl an Plätzen für Frauen im Vorstand  oder in Delegationen keine weiblichen Kandidatinnen zur Verfügung, bleiben  die Plätze unbesetzt. 

4. In einem ersten Wahlgang sind nur die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt,  die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht haben. Sind in einem  ersten Wahlgang nicht alle Ämter besetzt worden, weil keine ausreichende Zahl  Kandidatinnen und Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen  erreicht hat, dann findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die Kandidatinnen  und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl gewählt sind. 

§ 8 Schlussbestimmungen 

1. Weitere Bestimmungen regelt das Statut des SPD-Unterbezirks Chemnitz, die  Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften und das Statut der SPD. 

2. Diese Richtlinien treten mit der Beschlussfassung durch die Juso Unterbezirkskonferenz am 8.2.2020 und die anschließende Beschlussfassung  durch den Unterbezirksvorstand der SPD Chemnitz in Kraft. 

3. Diese Richtlinien können nur durch einen Beschluss der Juso Unterbezirkskonferenz mit 2/3-Mehrheit und anschließende Beschlussfassung  durch den Unterbezirksvorstand der SPD Chemnitz geändert werden.